Ausflugsziele / Rolliplus Klassifizierung

Rolliplus Klassifizierung

Kiel Schleswig-Holstein Deutschland


Kriterien für die Klassifizierung: Rolliplus (besonders geeignet für Reisende mit Rollstuhl)

 

Teilnahmebedingungen

 

  • Die Rolliplus Klassifizierung “Besonders geeignet für Reisende mit Rollstuhl” ist nur möglich in Verbindung mit einer erfolgreichen Teilnahme an der KLASSIFIZIERUNG von FERIENHÄUSERN und FERIENWOHNUNGEN oder von PRIVATZIMMERN nach den KRITERIEN des DEUTSCHEN TOURISMUSVERBANDES (DTV).
  • Die Teilnahme an der Rolliplus Klassifizierung ist freiwillig.
  • Die Klassifizierung ist nur so lange gültig wie die DTV Klassifizierung des Objektes und kann danach mit der DTV Klassifizierung zusammen neu durchgeführt werden.
  • Das zu klassifizierende Quartier muss von einer Prüfungskommission besichtigt werden. Eine Selbsteinstufung ist nicht möglich.
  • Erfolgreich klassifizierte Objekte erhalten eine Klassifizierungsurkunde und auf Wunsch des Vermieters eine Druckvorlage zur Eigenproduktion eines Klassifizierungsschildes auf eigene Kosten.
  • Das Ergebnis der Rolliplus Klassifizierung hat keine Rückwirkungen auf das bereits erreichte Ergebnis der Klassifizierung nach den Kriterien des DTV.
  • Bei Objekten mit mehreren Privatzimmern muss mindestens ein Zimmer alle Anforderungen erfüllen, damit das Objekt die Klassifizierung führen darf.
  • Bitte für jedes Objekt einen eigenen Fragebogen ausfüllen.
  • Nach erfolgreicher Klassifizierung wird das Registerblatt “Datenblatt” ausgedruckt und an die örtliche lizensierte Tourismusorganisation übersandt, die das Ergebnis der Klassifizierung zur Auswertung an den Tourismusverband Schleswig-Holstein weiterleitet.
  • Die Vereinbarung, die die örtliche Tourismusorganisation mit dem Vermieter im Rahmen der DTV Klassifizierung trifft, gilt analog auch für die Ergänzungsklassifzierung Rolliplus.
Art des Objektes
Frage 1: Welche der folgenden Aussagen treffen auf die Ferienwohnung/das Ferienhaus zu?

 

  • Die Ferienwohnung liegt Parterre bzw. das Ferienhaus ist ebenerdig und verfügt über zwei barrierefreie Fluchtmöglichkeiten im Erdgeschoss. ODER Das Objekt ist mehrstöckig und verfügt über einen Aufzug (Bewegungsfläche vor der Aufzugtür min. 150x150cm, Türbreite min. 90cm, Fahrkorb min. 110x140cm, Höhe der Bedienungselemente 80cm, Bedientableau mittig auf einer Seite) und in den oberen Stockwerken ist ein barrierefreier Zugang auf den Balkon vorhanden.
  • Die Ferienwohung oder das Ferienhaus ist stufenlos oder über eine Rampe (mit Geländer; Steigung nicht höher als 6%) erreichbar. Die Außentüren des Gebäudes sind so leichtgängig und es besteht so viel ebener Bewegungsraum vor der Tür, dass ein Gast mit Rollstuhl die Tür selbstständig öffnen und in das Gebäude einfahren kann.
  • In unmittelbarer Nähe (max. 30m) zum Eingang des Objektes befinden sich Behindertenparkplätze (min. 350cm breit).
Frage 2: In der Küche sind alle Geräte sowie Besteck und Geschirr von Sitzhöhe aus erreichbar.
Ausstattung der Zimmer
Frage 3: Welche der nachfolgend aufgeführten Ausstattungsmerkmale treffen für den Wohnbereich der Zimmer zu?

 

  • Alle Türen haben eine lichte Weite von min. 90cm.
  • Alle Wege im Zimmer haben eine lichte Weite von min. 85cm.
  • Die Bewegungsfläche vor den Möbeln (Schrank, Bett) beträgt min. 120x120cm.
  • Eine Zimmerbeleuchtung kann am Bett ausgeschaltet werden.
  • Es besteht die Möglichkeit, über dem Bett einen Haltegriff anzubringen.
  • Das Zimmer ist mit einer Alarmglocke am Bett versehen oder wird auf Wunsch mit einem mobilen Notrufsystem (z.B. schnurloses Telefon mit Notruftaste) ausgestattet.
  • Das Zimmer wird auf Wunsch mit einem schnurlosen Telefon ausgestattet oder das vorhandene Telefon steht am Bett.
  • Die Tische sind unterfahrbar (Höhe min. 70cm, max. 80cm).
  • Alle Bedienungsvorrichtungen (Lichtschalter, Fenstergriffe, Vorhangstangen, Heizungsregler) sind frei zugänglich und aus Sitzhöhe erreichbar.
  • Alle Geräte im Zimmer (TV, Radio) sind aus Sitzhöhe bedienbar.
Sanitärbereich
Frage 4: Welche der folgenden Aussagen treffen auf den Sanitärbereich Ihrer Ferienwohnung/Ihres Ferienhauses zu?

 

  • Der Fußboden im Bad/WC hat einen auch bei Nässe rutschfesten Belag.
  • Der Freiraum vor Dusche, Badewanne und WC beträgt mind. 150x150cm.
  • WC mit einer Breite von min. 40cm und eine Höhe von 48cm.
  • Das WC ist von zwei Seiten (vorne, links oder rechts) zugänglich, auf wenigstens einer Seite ist eine 80cm breite Bewegungsfläche vorhanden.
  • Der Sanitärraum ist mit einer Alarmglocke am WC versehen oder wird auf Wunsch mit einem mobilen Notrufsystem (z.B. schnurloses Telefon mit Notruftaste) ausgestattet.
  • Das Handwaschbecken ist min. 40cm breit und 30cm tief und unterfahrbar bei einer Höhe von 70cm.
  • Der Spiegel ist im Winkel verstellbar oder in seiner Aufhänghöhe angepasst.
  • Die Fläche für den ohne Schwelle erreichbaren Duschplatz mit Bodenablauf beträgt min. 140x140cm.
  • Dusche und WC sind wenigstens auf einer Seite mit stabilen Haltegriffen in 80-85cm Höhe (und nicht Handtuchhaltern) ausgestattet.
  • Ein Sitzhocker bzw. Klappsitz in der Dusche ist vorhanden.
  • Alle Armaturen und Bedienungselemente (Heizung, Lichtschalter etc.) sind aus Sitzhöhe erreichbar.
Servicebereich
Frage 5: Die Beherbergung und das gleichberechtigte Umsorgen von Reisenden im Rollstuhl erfordert ein erweitertes Fachwissen und sichere Umgangsformen im Kontakt mit körperbehinderten Menschen. Ist der Ansprechpartner für die Gäste der Ferienwohnung/des Ferienhauses entsprechend diesen Anforderungen ausgebildet?

 

  • Der Ansprechpartner, der mit den Gästen direkten Kontakt hat, ist mit den spezifischen Anforderungen von Rollstuhlfahrern vertraut.
  • Der Ansprechpartner für das Vermietungsobjekt ist über den rollstuhlgerechten Status des Objektes informiert und kann Auskunft geben.
  • Eine genaue Beschreibung und ein Grundriss des Objektes können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
  • Informationen über spezielle Angebote (z.B. Reparaturmöglichkeiten für Rollstühle, Ärzte, Hilfsdienste, barrierefreie Veranstaltungen, Einkaufs- und Ausflugsmöglichkeiten) liegen bereit und werden regelmäßig aktualisiert.

Ansprechpartner/Kontaktadresse 
Tourismusverband Schleswig-Holstein e.V.
Wall 55
24103 Kiel
Tel. 0431 / 560 10 50
Fax 0431 / 56 98 10
info@tvsh.de

Weitere Informationen
Für den PDF Erhebungsbogen fragen Sie bitte direkt beim Tourismusverband Schleswig-Holstein e.V. nach.

Die Zertifizierung wird erreicht, wenn alle Anforderungen erfüllt sind

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Bildergalerie


Lage

Rolliplus Klassifizierung
24103 Kiel
Deutschland


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