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Flugreisen für behinderte Menschen

Stuttgart Baden-Württemberg Deutschland


Fliegen ist heutzutage die Art von Mobilität, die es jedem Menschen ermöglicht binnen kürzester Zeit weite Strecken zurückzulegen und Länder zu entdecken, die sonst viel zu weit weg wären.

Den Traum ferne Länder zu bereisen und andere Kulturen kennenzulernen haben gesunde und behinderte Menschen gleichermaßen. Doch nicht nur aus privaten Gründen muss man häufig in den Flieger steigen.
Business-Flüge stehen an der Tagesordnung jeder Airline, denn auch Inlandflüge und europäische Kurzstrecken lassen das schnelllebige Berufsleben leichter und effektiver werden. Es gibt also viele gute Gründe, warum Menschen tagtäglich in ein Flugzeug steigen müssen oder wollen.
 
Menschen mit Handicap sollten gewisse Dinge beachten
 
Menschen mit Handicap stoßen leider bei einem solchen Vorhaben schnell an gewisse Grenzen. Dabei muss es sich nicht einmal zwangsläufig um die Eigenen handeln, sondern oftmals kommt es zu unangenehmen und vor allem unnötigen Situationen, weil Flughafenpersonal nicht ausreichend geschult sind im Umgang mit Behinderten.
Menschen mit Amputationen, im Rollstuhl oder mit anderen Mobilitätseinschränkungen müssen beim Fliegen auf gewisse Dinge achten, damit der Aufenthalt im Flugzeug so angenehm wie möglich abläuft.
 
Kein Sitzplatz am Notausgang
 
Grundsätzlich ist es verboten, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität am Notausgang oder auf einem Gangplatz sitzen dürfen. In einem Notfall muss natürlich der Notausgang schnell zu öffnen sein und daher ist es auch durchaus sinnvoll, dort keine Personen mit Handicap zu platzieren. 
Aber auch über die Platzierung auf einen Gangplatz sollte man sich als Behinderter vorher Gedanken machen. Zunächst scheint es vielleicht sinnvoll für einen selbst, weil man aufstehen kann, ohne an den Sitznachbarn vorbei zu müssen. Doch ist es auch mehr als wahrscheinlich, dass die Personen auf dem Mittel- und Fensterplatz des Öfteren aufstehen wollen oder müssen und dies kann dann für eine mobilitätseingeschränkte Person auf dem Gangplatz mehr als belastend sein. Weiß man also, dass es einem sehr schwer fällt, des Öfteren aufzustehen, so ist es ratsam beim Check-In darauf hinzuweisen, dass man nicht am Gang sitzen darf.
Leider achten die Mitarbeiter beim Check-In von alleine eher selten auf diese Vorschriften.
 
Teilen Sie dem Personal direkt mit, worauf es achten soll
 
Hat man das Check-In erfolgreich hinter sich gelassen, so steht für jeden Fluggast die Sicherheitskontrolle an.
Sollte man als behinderter Mensch beispielsweise an bestimmten Körperstellen besonders schmerzempfindlich sein, so ist es wichtig, dies den Mitarbeitern beim Sicherheits-Check mitzuteilen. Menschen, die im Rollstuhl sitzen, sollten am besten direkt beim Check-In angeben, dass sie nicht in der Lage sind, die Sicherheitskontrollen regulär zu durchlaufen. Vielleicht findet man einen guten Kompromiss, mit dem beide Seiten gut leben können. Teilt man dem Personal seine individuelle Situation einleuchtend mit, so wird man sicherlich auch mehr Verständnis und Mithilfe stoßen, als man oftmals denkt.
 
Spezielle Codes für jedes Handicap zur Informationsübermittlung
 
Hilfreich für alle Beteiligten sind Codes, die von allen internationalen Airlines benutzt und verstanden werden. Hinter diesen Codes verbergen sich alle notwendigen Details zu dem behinderten Fluggast. Das Flughafenpersonal erhält so alle wichtigen Infos, inwieweit die Person mit Handicap im Flughafengebäude und anschließend im Flugzeug fremde Hilfe benötigt. Auf, welche Hilfsmittel zurückgegriffen werden müssen und auch, wenn der Fluggast beispielsweise blind, taub oder gar taub-stumm ist. 
Auch für den Rollstuhl des Gastes gibt es festgelegte Codes, die die Handhabung klar machen. Aus Sicherheitsgründen können Elektro-Rollstühle mit nicht auslaufsicherer Nassbatterie nicht von den Airlines befördert werden. Grundsätzlich werden private Rollstühle im Frachtraum untergebracht, und wenn man den Rollstuhl direkt am Flugzeugausgang ausgehändigt bekommen möchte oder auch muss, so sollte man dies ebenfalls schon beim Check-In abklären.
Für den Transport von Privat-Rollstühlen werden keine Zusatzkosten veranschlagt. Die Möglichkeit den eigenen Rollstuhl mit in den Kabinenraum zu nehmen, wird nur in ganz besonderen Ausnahmefällen genehmigt.
Wichtig ist jedenfalls, dass aufgrund der Kommunikation über diese speziellen Codes viele Missverständnisse ausgeräumt werden können. Dadurch ist ein problemloser Ablauf für den Reisenden mit Handicap im In- und Ausland gewährleistet.
 
Leider kaum Behindertentoiletten in Flugzeugen vorhanden
 
Ist man dann wohlbehalten in der Flugzeugkabine angekommen, ist zu beachten, dass beispielsweise das WC an Bord in der Regel nicht auf die Standards für behinderte Menschen zugeschnitten ist. Nur ganz wenige Flugzeugtypen haben überhaupt vergrößerte WC-Bereiche für behinderte Passagiere. Diese entsprechen aber dennoch nicht der Norm für öffentliche Behindertentoiletten.
Ist man bei einem Langstreckenflug auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen, so steht meist ein Bord-Rollstuhl zur Verfügung. Dieser spezielle Rollstuhl ist auf die Gang-Maße des Flugzeugs zugeschnitten. Um auch sicherzugehen, dass man den Bord-Rollstuhl bei Bedarf nutzen kann, ist es ebenfalls ratsam, diesen Anspruch beim Check-In geltend zu machen. Benötigt man tatsächlich einen Rollstuhl um das WC zu erreichen, so sollte man eine Begleitperson dabei haben, die einem hilft. Es würde sich nämlich wohl eher als extrem problematisch darstellen, wenn man das Flugpersonal dafür in Anspruch nehmen wollte. Aus Service- und Sicherheitsgründen kann einem solchen Wunsch meist nicht entsprochen werden.
 
Privater Rollstuhl für gewöhnlich am Flieger
 
Rollstuhlfahrer erhalten ihren Rollstuhl in aller Regel am Flieger und werden auch mit ihrem eigenen Rollstuhl bis zum Flugzeug gebracht. Dies gilt international. Nur in Ausnahmefällen - sollte es aus individuellen Gründen seitens des Zielflughafens nicht möglich sein den privaten Rollstuhl direkt am Flugzeugausgang auszuhändigen - wird dem Passagier mit eingeschränkter Mobilität seitens der Airline ein Rollstuhl zur Verfügung gestellt, bis man am Gepäckband den eigenen wieder in Empfang nehmen kann.
 
Fremec-Card für Passagier und sein Handicap
 
Um besonders den Vielfliegern unter den behinderten Menschen dieses ganze Prozedere zu erleichtern, hat die Lufthansa in Kooperation mit anderen Fluggesellschaften die sogenannte Fremec-Card ins Leben gerufen. Auf dieser Karte sind alle wichtigen Details rund um den Passagier und sein Handicap vermerkt, wodurch die komplette Flugabfertigung deutlich vereinfacht wird. Hierfür muss man ein Formular von dem behandelnden Arzt ausfüllen lassen, wegschicken und dann erhält man die Fremec-Card für ein Jahr. Eine innovative Idee, die das Leben für die Mitarbeiter der Fluggesellschaften und den behinderten Fluggast maßgeblich erleichtert.
 
Hilfreiche Links:
http://www.lufthansa.com/de/de/Vielflieger-mit-eingeschraenkter-Flugreisetauglichkeit
 
Bildnachweis: © flashpics - Fotolia.com

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